Ein Hauptschwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei ist das Verkehrsrecht.

Dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls ist oft nicht klar, dass ihm neben den Reparaturkosten und den Mietwagenkosten unter Umständen auch Schadensersatzpauschalen, die Erstattung fiktiver Haushaltsschäden, Schmerzensgeld sowie Wertminderungen zustehen. Der Haftpflichtversicherer des Verursachers wird weder darüber aufklären, noch derartige Schadenspositionen freiwillig begleichen.

Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten mit Kompetenz und Erfahrung.

Da der Unfallverursacher auch für die entstehenden Rechtsanwaltsgebühren einzustehen hat, bedarf es regelmäßig nicht einmal einer Rechtsschutzversicherung.

Im Falle der vollständigen Regulierung der Unfallsache fallen für den Mandanten keine Anwaltsgebühren an.