Unsere insolvenzrechtliche Beratung deckt für Einzelunternehmer und Gesellschafter von BGB-Gesellschaften ebenso für GmbH-Geschäftsführer die Beratung nach eingetretener Krise und drohendem Zahlungsverzug ab und umfasst die Prüfung eingetretener wie drohender Haftungsrisiken und die strukturierte Begleitung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Wir befassen uns mit der Beratung und Begleitung in insolvenznahen Situationen und bieten keine Insolvenzverwaltung.

Unser Know-How steht somit auch dem Schuldner zur Verfügung, während der Insolvenzverwalter gesetzlich verpflichtet ist, die Interessen der Gläubiger gegenüber dem Schuldner wahrzunehmen.