Auf Grund unserer langjährigen Prozesserfahrungen sind wir auf dem Gebiet des Baurechts der richtige Ansprechpartner.

Wir beraten Sie bei der Ausarbeitung von Bauverträgen, übernehmen die baubegleitende Rechtsberatung und stehen Ihnen bei Abrechnungsfragen bis hin zur Erstellung von Schlussrechnungen zur Seite.
Unsere Kanzlei berät Sie bei Mängelgewährleistungsansprüchen oder leitet für Sie bei Streitigkeiten über Mängelursachen ein Beweissicherungsverfahren ein.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des BGB- und VOB/B-Werkvertragsrechts.