Wir bieten Ihnen in diesen rechtlichen Kerngebieten unsere gesamte praktische Erfahrung und Unterstützung.

Ob es sich um die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen handelt, um Erbauseinandersetzungen oder die Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber dem Nachlass:

Besonderen Wert legen wir auf die häufig unberücksichtigt bleibenden steuerlichen Auswirkungen zur Vermeidung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer.

Wir beraten Sie bei der Erbausschlagung/der Erteilung eines Erbscheins.

Wir helfen Ihnen bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Dies erfasst unter anderem die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen gegenüber Verwaltern; die Ablegung von Rechenschaft und Auskunft; die Verwertung von Grundstücken und Antiquitäten, Bildern und Uhren. Zu folgenden Themen stehen wir Ihnen Rede und Antwort: